Die Wahl der passenden Betreuungsform für Ihr Kind ist eine wichtige Entscheidung. Auf dieser Seite möchten wir Sie umfassend über die Kindertagespflege informieren und wertvolle Einblicke rund um die Entwicklung von Kleinkindern geben.
Die Kindertagespflege ist eine flexible und familiennahe Betreuungsform, die besonders für Kinder unter drei Jahren ideale Bedingungen bietet. In kleinen Gruppen mit einem Betreuungsschlüssel von maximal 5 Kindern pro qualifizierter Tagespflegeperson (maximal 10 Kindern) erleben die Kleinen Geborgenheit, Vertrauen und individuelle Förderung. Wir als Tagesmutter und Tagesvater begleiten Ihr Kind liebevoll durch den Alltag, unterstützen es in seiner Entwicklung und schaffen eine vertraute Atmosphäre, in der sich Kinder sicher und wohlfühlen können.
Vorteile der Kindertagespflege sind unter anderem die persönliche Bindung, flexible Betreuungszeiten und die Möglichkeit, auf die individuellen Bedürfnisse jedes Kindes einzugehen. Hier wird nicht nur betreut – hier wird begleitet, gefördert und gemeinsam die Welt entdeckt.
Darüber hinaus finden Sie auf dieser Seite auch interessante Informationen und Tipps rund um die Kleinkindentwicklung. Ob Themen wie Bindung, Sprache, Motorik oder soziale Fähigkeiten – wir möchten Eltern unterstützen und Orientierung geben, um ihr Kind in dieser spannenden Lebensphase bestmöglich zu begleiten.
Wir verstehen uns als Erziehungspartner an Ihrer Seite und möchten mit dieser Seite Antworten auf häufige Fragen liefern und Unsicherheiten nehmen. Entdecken Sie die Vorteile einer Kindertagespflegeplatz und erfahren Sie, warum diese Betreuungsform für viele Familien eine wertvolle und individuelle Alternative zur Kita ist.
Schauen Sie sich gerne um und lassen Sie sich inspirieren!
Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Karlsruhe besuchen, müssen Eltern für das Kind mit den höchsten Betreuungskosten den vollen Beitrag zahlen. Für die weiteren Kinder gelten ermäßigte Beiträge.
Beispiel:
Erstes Kind (teuerstes Angebot): voller Beitrag
Zweites Kind: ermäßigter Beitrag
Drittes und weitere Kinder: noch geringerer oder kein Beitrag
Diese Regelung gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Wenn alle Ihre Kinder in Einrichtungen desselben Trägers in Karlsruhe betreut werden, gilt die Geschwisterkindregelung automatisch. In diesem Fall ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich.
Voraussetzungen für die automatische Anwendung:
Alle Kinder werden bei ein und demselben Träger betreut (z. B. alle in Einrichtungen der Stadt Karlsruhe, der AWO oder der Gesamtkirchengemeinde).
Mindestens zwei Kinder befinden sich gleichzeitig in der Betreuung.
Die Einrichtungen verfügen über eine Betriebserlaubnis und sind in der städtischen Bedarfsplanung berücksichtigt.
Die Kinder haben ihren Erstwohnsitz in Karlsruhe.
Wenn Ihre Kinder Einrichtungen unterschiedlicher Träger besuchen (z. B. städtische Kita und freie Träger), wird Ihnen für jedes Kind der volle Beitrag berechnet. Um diesen Nachteil auszugleichen, bietet die Stadt Karlsruhe eine sogenannte Geschwisterkindererstattung an.
Voraussetzungen:
- Alle Kinder sind mit Erstwohnsitz in Karlsruhe gemeldet.
- Die Einrichtungen verfügen über die erforderlichen Betriebserlaubnisse.
- Die Angebote sind in der städtischen Bedarfsplanung enthalten.
- Sie erhalten keine weiteren Zuschüsse zu den Betreuungskosten.
Wann ist ein Antrag erforderlich?
Ein Antrag auf trägerübergreifende Geschwisterkindregelung ist nur notwendig, wenn Ihre Kinder bei verschiedenen Trägern betreut werden. In diesem Fall wird zunächst der volle Beitrag berechnet, und Sie können anschließend die Erstattung beantragen.
Bei Fragen oder zur Antragstellung können Sie sich an die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe wenden:
E-Mail: kibe-zuschuss@sjb.karlsruhe.de
Erhöhter Abzugsbetrag: Eltern können künftig 80 % der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen, statt wie bisher zwei Drittel (66,67 %).
Anhebung des Höchstbetrags: Der maximale abziehbare Betrag steigt von 4.000 € auf 4.800 € pro Kind und Jahr.
Unveränderte Bemessungsgrundlage: Die Höchstgrenze der berücksichtigungsfähigen Kosten bleibt bei 6.000 € pro Kind und Jahr.
Diese Änderungen gelten für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Bei Kindern mit Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, entfällt die Altersgrenze.
Voraussetzungen für den Steuerabzug:
- Haushaltszugehörigkeit: Das Kind muss zum Haushalt der Eltern gehören.
- Zahlungsnachweise: Die Betreuungskosten müssen unbar (z. B. per Überweisung) bezahlt und durch Rechnungen nachgewiesen werden.
- Abzugsfähige Leistungen: Es werden nur reine Betreuungsleistungen berücksichtigt. Kosten für Unterricht, Nachhilfe oder Freizeitaktivitäten sind nicht abziehbar.
Zur genauen Klärung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater!
Detailliertere Informationen zu den Änderungen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums:
Wenn mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege in Karlsruhe besuchen, müssen Eltern für das Kind mit den höchsten Betreuungskosten den vollen Beitrag zahlen. Für die weiteren Kinder gelten ermäßigte Beiträge.
Beispiel:
Erstes Kind (teuerstes Angebot): voller Beitrag
Zweites Kind: ermäßigter Beitrag
Drittes und weitere Kinder: noch geringerer oder kein Beitrag
Diese Regelung gilt unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Wenn alle Ihre Kinder in Einrichtungen desselben Trägers in Karlsruhe betreut werden, gilt die Geschwisterkindregelung automatisch. In diesem Fall ist kein zusätzlicher Antrag erforderlich.
Voraussetzungen für die automatische Anwendung:
Alle Kinder werden bei ein und demselben Träger betreut (z. B. alle in Einrichtungen der Stadt Karlsruhe, der AWO oder der Gesamtkirchengemeinde).
Mindestens zwei Kinder befinden sich gleichzeitig in der Betreuung.
Die Einrichtungen verfügen über eine Betriebserlaubnis und sind in der städtischen Bedarfsplanung berücksichtigt.
Die Kinder haben ihren Erstwohnsitz in Karlsruhe.
Wenn Ihre Kinder Einrichtungen unterschiedlicher Träger besuchen (z. B. städtische Kita und freie Träger), wird Ihnen für jedes Kind der volle Beitrag berechnet. Um diesen Nachteil auszugleichen, bietet die Stadt Karlsruhe eine sogenannte Geschwisterkindererstattung an.
Voraussetzungen:
- Alle Kinder sind mit Erstwohnsitz in Karlsruhe gemeldet.
- Die Einrichtungen verfügen über die erforderlichen Betriebserlaubnisse.
- Die Angebote sind in der städtischen Bedarfsplanung enthalten.
- Sie erhalten keine weiteren Zuschüsse zu den Betreuungskosten.
Wann ist ein Antrag erforderlich?
Ein Antrag auf trägerübergreifende Geschwisterkindregelung ist nur notwendig, wenn Ihre Kinder bei verschiedenen Trägern betreut werden. In diesem Fall wird zunächst der volle Beitrag berechnet, und Sie können anschließend die Erstattung beantragen.
Bei Fragen oder zur Antragstellung können Sie sich an die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe wenden:
E-Mail: kibe-zuschuss@sjb.karlsruhe.de
Erhöhter Abzugsbetrag: Eltern können künftig 80 % der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben geltend machen, statt wie bisher zwei Drittel (66,67 %).
Anhebung des Höchstbetrags: Der maximale abziehbare Betrag steigt von 4.000 € auf 4.800 € pro Kind und Jahr.
Unveränderte Bemessungsgrundlage: Die Höchstgrenze der berücksichtigungsfähigen Kosten bleibt bei 6.000 € pro Kind und Jahr.
Diese Änderungen gelten für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Bei Kindern mit Behinderung, die vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, entfällt die Altersgrenze.
Voraussetzungen für den Steuerabzug:
- Haushaltszugehörigkeit: Das Kind muss zum Haushalt der Eltern gehören.
- Zahlungsnachweise: Die Betreuungskosten müssen unbar (z. B. per Überweisung) bezahlt und durch Rechnungen nachgewiesen werden.
- Abzugsfähige Leistungen: Es werden nur reine Betreuungsleistungen berücksichtigt. Kosten für Unterricht, Nachhilfe oder Freizeitaktivitäten sind nicht abziehbar.
Zur genauen Klärung kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater!
Detailliertere Informationen zu den Änderungen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums: